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Mittwoch, 22. Oktober 2008
Ein Salzburger Bauer sollte eingesperrt werden, weil ihm der Ausruf
entfahren war: »Ach was, i fürcht mi vor kein Teufel. Den Teufel hab i
Zhaus, mei Weib!« Nicht wegen Beleidigung des Weibes, sondern wegen
Beleidigung des Teufels, wegen Herabwürdigung einer »Einrichtung der
katholischen Kirche« – eine solche ist nämlich der Teufel – sollte der
Salzburger Bauer verurteilt werden. Es gehört nämlich zu den unverlierbaren
Rechten des österreichischen Staatsbürgers, zu jeder Stunde und bei jedem
Anlaß »eingespirrt« zu werden. Jener wurde auffallenderweise freigesprochen.
Wie schwer es trotzdem in Österreich ist, keine Religionsstörung zu begehen,
zeigt der folgende Vorfall: In Olmütz warf ein Friseur bei der Beerdigung
seines Freundes eine Erdscholle auf den in die Tiefe gesenkten Sarg mit den
in tschechischer Sprache ausgerufenen Worten: »Lebe wohl, Ferdinand, auf der
ganzen Linie!« Er wurde wegen Religionsstörung angezeigt und – wiewohl er
angab, daß er dem toten Freunde nur dessen Lieblingswort »auf der ganzen
Linie« nachgerufen habe, ohne die entfernteste Absicht, jemand zu beleidigen
oder ein Ärgernis zu erregen – zu drei Tagen strengen Arrests verurteilt.
Also ein Sieg der Betschwestern auf der ganzen Linie! Ob das neue
Strafgesetz solche Siege unmöglich machen wird? Ob es verhüten wird, daß der
ahnungslose, blinde oder andersgläubige Passant, der eine Prozession nicht
grüßt, »eingespirrt« werde? Während der religionsstörende Kooperator, der
auf dem Gang zu einem Sterbenden innehält und Spaziergängern den Hut vom
Kopf schlägt, straflos bleibt? Wer kann's wissen! Rechtsgut wird wohl auch
künftig nicht die Religion, sondern die Empfindlichkeit einer Betschwester
sein.«Marandjosef!« lautet ein- für allemal die Klage, die der
österreichische Staatsanwalt erhebt. Und was die Kirchhofwanze sinnt, wird
der österreichische Richter immerdar in Tat umsetzen.
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